Satzung
A. Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen: "Gladbach Fan-Club Schwälmer Fohlen". Er hat seinen Sitz in
34621 Frielendorf, Ortsteil Obergrenzebach
B. Zweck des Vereins
01.Der Verein ist gemeinnützig und erstrebt keinen Gewinn. Er verhält sich politisch und
konfessionell neutral. Seine besondere Aufgabe besteht darin, die Interessen der regionalen
MG-Fans zu vertreten und die Möglichkeit zum Besuch von Fußballveranstaltungen zu geben.
02. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen.
03. Folgende Veranstaltungen finden jedes Jahr statt:
a) Jahreshauptversammlung
b) Versammlungen
c) Fahrten und sonstige Veranstaltungen nach Vorstandsbeschluß
C. Mitgliedschaft
01. Mitglied kann jeder Borussia Mönchengladbach-Fan werden. Zur Aufnahme ist eine
schriftliche Anmeldung erforderlich. Über die endgültige Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Durch seine Beitrittserklärung verpflichtet sich das neu aufgenommene Mitglied, die Satzung
des Vereins anzuerkennen.
02. Mitglieder, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können in der
Jahreshauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder haben die
gleichen Rechte und Pflichten wie die übrigen Mitglieder, sind jedoch Beitragsfrei.
03. Mitglieder, die das Vereinsinteresse schädigen und trotz wiederholter Mahnungen nicht davon
ablassen, werden aus dem Verein ausgeschlossen. Das gleiche gilt, wenn die Vereinsbeiträge
nach Fälligkeit trotz Aufforderung nicht innerhalb einer Frist von einem Monat bezahlt werden.
Der Ausschluß erfolgt durch den Vorstand.
04. Die Mitgliedschaft erlischt durch schriftliche Austrittserklärung oder durch Tod.
05. Ein Mitglied hat nach Beendigung der Mitgliedschaft keinen Anspruch auf
das Vereinsvermögen.
D. Rechte und Pflichten der Mitglieder
01. Mitglieder haben freien oder ermäßigten Zutritt zu allen Veranstaltungen des Vereins.
Ausnahmen werden durch Vorstandsbeschluß von Fall zu Fall Bestimmt.
02. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Verein nach besten Kräften zu fördern und die vom
Vorstand erlassenen Anordnungen zu respektieren.
E. Beiträge
01. Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag, dessen Höhe von der Jahreshauptversammlung
festgelegt wird. Der Beitrag ist innerhalb eines Monats nach der Hauptversammlung zu
entrichten.
02. Sämtliche Einnahmen des Vereins sind für Vereinszwecke zu verwenden.
F. Leitung und Verwaltung
01. Der Verein wird vom 1. und 2. Vorsitzenden geführt. Der weitere Vorstand setzt sich aus dem
Kassierer und dem Schriftführer zusammen.
02. Der 1. Vorsitzende, im Falle seiner Hinderung der 2. Vorsitzende, leitet die Vorstands- und
Vereinsversammlungen und hat deren Bedürfnissen auszuführen. Der Vorstand vertritt den
Verein gerichtlich und außergerichtlich.
03. Über die Vorstands- und Vereinsversammlungen ist vom Schriftführer ein Protokoll
aufzunehmen.
04. Der Kassierer führt und verwaltet die Vereinskasse, Zahlungen leistet der Kassierer nur auf
Grund vorheriger Anweisungen durch den Vorsitzenden und seinen Vertretern. Vom
Kassierer ist ferner alljährlich mit der Jahresrechnung (Hauptversammlung) eine Übersicht
über den Vermögensstand vorzulegen.
05. Die Kasse wird unmittelbar vor der Jahreshauptversammlung von zwei gewählten
Kassenprüfern überprüft. Beide Prüfer werden für das kommende Geschäftsjahr
von der Versammlung gewählt.
06. Der Vorstand kann zu jeder Zeit zur Unterstützung seiner Arbeit Helfer unter den
Mitgliedern bestimmen.
07. Der Vorstand wird von der Jahreshauptversammlung auf ein Jahr gewählt. Seine Tätigkeit ist
ehrenamtlich.
08. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
09. Der Vorsitzende beruft die Hauptversammlung ein. Sie muß mindestens einmal im Jahr
zusammentreffen.
10. Die Einladung zu einer Hauptversammlung erfolgt mindestens eine Woche vorher durch
Aushang und enthält die Tagesordnung. Ferner wird der Termin in der örtlichen Presse
bekanntgegeben.
11. Zum Geschäftsbereich der hauptversammlung gehören folgende Angelegenheiten:
a) Entlastung des Vorstandes
b) Wahl von zwei Kassenprüfern
c) Bericht des Vorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr
d) Ernennung von Ehrenmitgliedern
e) Festsetzung der Beiträge
f) Satzungsänderungen
g) Auflösung des Vereins
h) sonstige Angelegenheiten
12. In der Hauptversammlung kann nur über Anträge abgestimmt werden, die auf der
Tagesordnung stehen oder während der Versammlung eingereicht werden.
13. Die Hauptversammlung ist beschlußfähig, sobald ordnungsgemäß dazu eingeladen worden
ist und ein Viertel der Mitglieder anwesend ist.
14. Stimmberechtigt sind alle aktiven und passiven Mitglieder.
15. Die Einladung zu den übrigen Veranstaltungen erfolgt durch Aushang oder durch
Bekanntgabe in der örtlichen Presse.
G. Wahl des Vorstandes
01. Zur Entlastung und Wahl des Vorstandes übernimmt das älteste anwesende Mitglied die
Leitung der Versammlung bis zur Wahl des 1. Vorsitzenden.
02. Wählbar sind alle stimmberechtigten mitglieder. Vorstandsmitglieder sollten das 20.
Lebensjahr vollendet haben.
03. Die Wahl des Vorstandes kann durch Handzeichen erfolgen. Wird mehr als ein Wahlvorschlag
eingebracht, so erfolgt die Wahl ebenso durch Handzeichen, wobei die zu wählenden
Personen von der Versammlung kurzfristig ausgeschlossen werden.
04. Eine Stichwahl zwischen zwei Personen wird durch Stimmzettel ausgetragen.
05. Gewält ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmgleichheit erfolgt eine zweite
Wahl. Bringt die darauf folgende Abstimmung wieder Stimmengleichheit, so entscheidet das
Los.
06. Scheidet ein Vorstandsmitglied innerhalb einer Wahlperiode aus, so ist eine Ergänzungswahl zu
veranlassen. Bis dahin bestellt der Vorstand gegebenfalls einen Vertreter.
H. Auflösung des Vereins
01. Die Auflösung des gesamten Vereins kann nur dann zur Beratung gebracht werden, wenn sie
von mehr als der Hälfte sämtlicher Mitglieder schriftlich beantragt wird.
02. Die Auflösung kann nur dann erfolgen, wenn sie in zwei in Zwischenräumen von mindestens
drei Monaten abgehaltenen Hautversammlungen von mindestens 3/4 der anwesenden
Mitglieder beschlossen worden ist.
I. Satzungsänderung
Änderungen dieser Satzung bedürfen der Zustimmung 3/4 der anwesenden Mitglieder zur
Versammlung
Ausgearbeitet und beschlossen zur Gründungsversammlung
34621 Frielendorf-Obergrenzebach, den 28.01.1996
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